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Pressemitteilung Bundesgütegemeinschaft Betoninstandsetzung – Beton-Insta 2017

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PRESSEINFORMATION
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Im Fokus: Gütesichernde Maßnahmen bei der Betoninstandsetzung

Die Beton-Insta 2017 präsentiert hoch aktuelle und teilweise brisante Themen aus dem Bereich der Betoninstandsetzung

Aktuelle Informationen aus erster Hand aus dem Bereich der Betoninstandsetzung, insbesondere zu den Themen Instandhaltungs-Richtlinie, den Auswirkungen des EuGH-Urteils C-100/13 und dem Fachkräftemangel, präsentiert die Beton-Insta 2017 am 13. und 14. März in München. Dabei berichten renommierte Referenten über gegenwärtige Entwicklungen sowie interessante Praxis- und Forschungsergebnisse und geben praktische Hinweise für die tägliche Arbeit. Der alle zwei Jahre stattfindende Expertentreff wird von der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken (BGib) in Zusammenarbeit mit der Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg + Bayern e.V. sowie der Bundesgütegemeinschaft Betonflächeninstandsetzung (BFI) organisiert. Die Veranstaltung richtet sich an alle Fachkreise, die in der Betoninstandsetzung tätig sind, wie zum Beispiel Mitarbeiter aus öffentlichen Dienststellen, Baubetrieben, Immobiliengesellschaften und Planungsbüros. Die Veranstaltung wird durch eine Fachausstellung ergänzt.

Der Start in die Veranstaltung gelingt mit einem Kurzreferat von Dipl.-Ing. Christoph Bock, Geschäftsführer der Bundesgütegemeinschaft ib, der mit dem Thema ‚Fachkräftesicherung in der Betoninstandsetzung‘ ein großes Problem der Branche anspricht: den drohenden Fachkräftemangel. Christoph Bock wird dabei die neue Imagekampagne der Gütegemeinschaft vorstellen, die u.a. auf einer eigenen Homepage unter www.betoninstandsetzer.de für den Beruf des Betoninstandsetzers wirbt und dabei die Ausbildung in der Baubranche mit Spezialisierung zum Betoninstandsetzer als interessante berufliche Perspektive vorstellt.

Die neue Instandhaltungs-Richtlinie des DAfStb stellt Dipl.-Ing. Jan Müller, Müller + Braun Ingenieure, Fellbach, vor und fragt: „Eigen- und Fremdüberwachung – Was ändert sich?“ Der Referent greift damit ein hochaktuelles Thema auf: Nach der Veröffentlichung des Gelbdrucks im Sommer 2016 und dem Ablauf der Einspruchsfrist im Herbst 2016 steht die neue Instandhaltungs-Richtlinie vor der Fertigstellung. Veröffentlichung, Einführung und Anwendung sind für das Frühjahr 2017 geplant. Ebenfalls mit der neuen Instandhaltungs-Richtlinie des DAfStb beschäftigen sich die Ausführungen von Prof. Dr.-Ing. Michael Raupach, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton und RWTH Aachen. Professor Raupach gibt darin den aktuellen Stand der Richtlinie, die neben der technischen Überarbeitung um die Gesichtspunkte der Instandhaltung von Betonbauteilen umfangreich erweitert wurde, nach Berücksichtigung der Einsprüche aus dem Gelbdruckverfahren wieder.

„Bauwerkssicherheit versus Verwendungssicherheit von Bauprodukten“ ist das Thema von Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Deutsches Institut für Bautechnik. Dabei geht es um produktunmittelbare Anforderungen an CE-gekennzeichnete Bauprodukte in den Landesbauordnungen und den darin begründeten Vorschriften wie den Bauregellisten, die gemäß EuGH-Urteil unzulässig sind. Die MBO-Novelle will durch Konkretisierung der Anforderungen auf Bauwerksebene in der neuen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) das Marktbehinderungsverbot befolgen und die Bauwerkssicherheit gewährleisten. Dr. Hintzen erklärt, welche Konsequenzen sich damit für Instandsetzungsprodukte in der Praxis ergeben.

Die „Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die Bauherrenregelung ZTV-ING“ erläutert Dipl.-Ing. Eckhard Kempkens, Bundesanstalt für Straßenwesen. Im Mittelpunkt stehen hier Definitionen und Anforderungen an Baustoffe und Baustoffsysteme, die sich zukünftig auf die neue Instandhaltungsrichtlinie stützen sowie erforderliche Anpassungen, die bezogen auf Fremdüberwachung und Listenführung vorgenommen werden müssen.

Als Beispiel für eine innovative Brückeninstandsetzung stellt Dipl.-Ing. Richard Rau, Leonhard Weiss GmbH & Co. KG, die Instandsetzungen der Kochertalbrücke sowie der Bahnbrücke Beimerstetten vor. Beide Maßnahmen zeigen, dass die öffentliche Anerkennung der Bauwerksinstandsetzung stetig steigt. So wurde die Kochertalbrücke mit dem Deutschen Brückenbaupreis 2016 prämiert, die Bahnbrücke Beimerstetten erhielt den „bauma Innovationspreis 2016“.

Bei der Instandsetzung von Betonbauteilen wird man oft mit der Frage nach dem Brandschutz konfrontiert. Dr.-Ing. André Müller, Zilch + Müller Ingenieure, München, hat deshalb das Thema aufgegriffen und zeigt in seinem Beitrag „Brandschutz in der Betoninstandsetzung“ wann der Brandschutz gefährdet ist, welche Anforderungen an Stahlbetonbauteile gestellt werden und wie der Nachweis bzw. eine korrekte Instandsetzung erfolgen.

Das Symposium wird ergänzt durch eine Fachmesse. Alle Teilnehmer erhalten so die Möglichkeit, sich über die Vorträge hinaus zu Produkten und Dienstleistungen rund um die Betoninstandsetzung zu informieren. Eine Führung durch die BMW Welt bzw. eine BMW-Werksführung oder eine Führung durch das Olympiastadion am Vorabend mit anschließendem Abendessen sowie ein Partnerprogramm runden die Veranstaltung ab.

Der Kongress findet statt am 13. und 14. März in der BMW Welt in München. Die Kosten betragen 130 Euro für Nichtmitglieder sowie 100 Euro für Mitglieder und 50 Euro für Studenten. Frühbucher (bis 15. Januar 2017) erhalten einen Rabatt von 30 Euro (Studenten 20 Euro). Im Preis enthalten sind das Mittagessen, die Getränke und Tagungsunterlagen sowie die Teilnahme sowohl am Abendprogramm als auch am Partnerprogramm. Für Interessenten ist im Leonardo Royal Hotel Munich, Moosacher Straße 90, 80809 München unter dem Stichwort „Beton-Insta“ bis zum 13. Februar 2017 ein begrenztes Zimmerkontingent reserviert. Weitere Informationen und Anmeldungsformulare gibt es auf der Homepage der Bundesgütegemeinschaft ib unter www.betonerhaltung.com.

Ansprechpartner für die Presse:
Dipl.-Ing. (FH) Christoph Bock – Geschäftsführung
Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung
von Betonbauwerken e. V.
Nassauische Str. 15, 10717 Berlin
Telefon: 030-86 00 04-891, Fax: 030-86 00 04-43
www.betonerhaltung.com

Infokasten

In der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V. (ib) haben sich neun Landesgütegemeinschaften und die Bundesgütegemeinschaft Betonflächeninstandsetzung (BFI) zusammengeschlossen. Unterstützt werden sie durch Unternehmen, die dem Verein „Deutsche Bauchemie e.V.“ angehören sowie durch Einzelmitglieder. Ziel der Gemeinschaft ist es, durch RAL-gütegesicherte Maßnahmen nach Vorgaben des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL) bei der Betoninstandsetzung für eine langfristige Werthaltigkeit der Bausubstanz zu sorgen und Gefahren für die Allgemeinheit aus Mängeln an der Bausubstanz abzuwehren. Diesem Ziel haben das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)  und das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) durch Anerkennung der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken bzw. ihrer Prüfstelle Rechnung getragen.